
Winterdienst

Schneeräumung
- Freihalten von Gehwegen, Einfahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen.
- Betreuung von privaten Wohnimmobilien, großen Wohnanlagen und Gewerbeflächen.

Einsatzzeiten und Rechtssicherheit
- Rechtmäßige Einhaltung der örtlichen Räumzeiten (meist ab 6:00 oder 7:00 Uhr morgens).
- Hinweis auf die Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer.
- 24-Stunden-Wachsamkeit bei Wetterumschwüngen und Schneefall.

Streudienst
- Ausbringen von zugelassenem Streugut (Splitt, Sand oder Salz) gegen Glätte.
